Heft 13 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 13, Erscheinungstermin: 05. Juli 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Hummel, David, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerspruchs zu einer Gutschrift, – Gebot einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion des § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG –, UR 2012, 497-505
    Grundsätzlich hat der leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG eine Rechnung über die erbrachte Leistung auszustellen. Allerdings kann eine solche Rechnung auch durch den Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift). Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG verliert die Gutschrift die Wirkung einer Rechnung, sobald der Leistende dieser widerspricht. Ein solcher Widerspruch scheint auf den ersten Blick ohne weitere Voraussetzungen jederzeit und unbegrenzt möglich zu sein. Aus dem Widerspruch könnte der Verlust des Vorsteuervergütungsanspruchs (Vorsteuerabzug nach § 15 UStG) des Leistungsempfängers gefolgert werden, was das FG Thüringen (FG Thür., Urt. v. 25.5.2011 – 1 K 1006/09, EFG 2012, 375 – Revision beim BFH unter XI R 25/11 anhängig) anzunehmen scheint. Letzteres lässt sich § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht unbedingt entnehmen. Dieser verlangt nur für die Ausübung des Vorsteuerabzugs – nicht für die Beibehaltung – den Besitz einer Rechnung. Die Ansicht des FG Thüringen ist insbesondere dann zweifelhaft, wenn die Gutschrift, der widersprochen worden ist, den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprach und der Leistungsempfänger die Gegenleistung inklusive der Umsatzsteuer schon an den Leistenden gezahlt hat. Zu klären ist daher, wann ein Widerspruch zu einer Gutschrift Rechtswirkungen entfalten kann.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Lausterer, Martin, Streifzug durch Irrungen und Wirrungen des ermäßigten Steuersatzes, UR 2012, 506-514
    Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird für den durchschnittlichen Verbraucher, dessen Sichtweise der EuGH in mancher Hinsicht für maßgeblich hält, oftmals nicht mehr bedeuten als “Nahrungsmittel, Bücher und so”. Das Thema ist jedoch vielschichtiger, wie bereits ein Blick in § 12 Abs. 2 UStG zeigt, der sich über die Anlage 2 UStG im Zolltarif verlieren kann. Bei näherer Befassung erweist sich die Materie als nicht so öde, wie man befürchten könnte. Schließlich gelangen plakative und zum Teil skurrile Spitzen der definitorischen Abgrenzung öfters in die Tagespresse als der Vorsteuerabzug bei Beteiligungsveräußerungen oder bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Situation in Deutschland verblasst indes vor dem Hintergrund der unionsrechtlich zugelassenen Steuersatzvielfalt und 27 bunten Steuersatzstrukturen in den Mitgliedstaaten.

Rechtsprechung

  • BFH v. 26.4.2012 - V R 2/11, Mögliche Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über “ebay”, UR 2012, 514-519
  • EuGH v. 15.9.2011 - Rs. C-180/10 und C-181/10, Abgrenzung einer Verwaltung des Privatvermögens von einer wirtschaftlichen steuerpflichtigen Tätigkeit beim Verkauf von Baugrundstücken, UR 2012, 519-523
  • EuGH v. 3.5.2012 - Rs. C-520/10, Entgeltliche Telekommunikationsdienstleistung eines Telefonanbieters an einen Vertriebshändler in Form von im Voraus bezahlten Telefonkarten mit Informationen zur Ermöglichung internationaler Anrufe, UR 2012, 523-528
  • EuGH v. 28.7.2011 - Rs. C-106/10 – Lidl & Companhia, Einbeziehung der portugiesischen Kraftfahrzeugsteuer in die Besteuerungsgrundlage auf die Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr von Kraftfahrzeugen, UR 2012, 528-531
  • BFH v. 3.11.2011 - V R 32/10, Gegenstand des Einspruchsverfahrens gegen einen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid bei dessen Ersetzung durch einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid während des Verfahrens – Mastschwein als Wirtschaftsgut, UR 2012, 531-534

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen – BFH, Urt. v. 20.12.2005 – V R 14/04, UR 2006, 337; BFH, Urt. v. 9.11.2006 – V R 9/04, BStBl. II 2007, 285 = UR 2007, 385; BFH, Urt. v. 22.7.2010 – V R 14/09, UR 2011, 57; BFH, Urt. v. 13.1.2011 – V R 12/08, BStBl. II 2012, 61 = UR 2011, 295, UR 2012, 535-537
  • Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen – Änderungen der §§ 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, UR 2012, 537
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Mai 2012, UR 2012, 537-538
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse – Gesamtübersicht für das Jahr 2011, UR 2012, 538-539
  • Anwendungsbereich des § 24 UStG, UR 2012, 539-540

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2012, 540

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.09.2012 15:03