Heft 15 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 15, Erscheinungstermin: 05. August 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Eggers, Joachim / Trinks, Matthias, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung negativer Preise, – Darstellung anhand des börslichen Stromhandels –, UR 2012, 577-583
    Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Stromhandels war seit Einführung der neuen Lieferortbestimmung gem. § 3g UStG zum 1.1.2005 aus der fachlichen Diskussion weitgehend verschwunden. Einen neuen Anstoß liefert nun das Phänomen negativer Preise im börslichen Stromhandel. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Stromhandels an der Börse im Allgemeinen sowie des Stromhandels zu negativen Kaufpreisen im Besonderen. Zudem soll die Frage aufgeworfen werden, ob die Handhabung negativer Preise durch die Finanzverwaltung in diesem Bereich in allen Fällen sachgerecht ist.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Hummel, David, Umsatzsteuerrechtliche Risiken im grenzüberschreitenden Stromhandel, – Beweislast und Nachweispflichten des Leistenden bei der Bestimmung des Lieferorts nach § 3g UStG –, UR 2012, 584-591
    Die besondere Betrugsanfälligkeit einer indirekten Besteuerung ist allgemein bekannt. Insbesondere bei hohen Handelsvolumina unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer besteht die Gefahr, dass der den Vorsteuerabzug Begehrende einem Umsatzsteuerbetrüger aufgesessen ist, der die Umsatzsteuer nicht angemeldet und/oder nicht abgeführt hat. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr erhöht sich diese Gefahr aufgrund der Kontrolldefizite der “inländischen” Finanzverwaltung. Aus diesem Grund wurde z.B. die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung von gewissen Nachweisen abhängig gemacht.Beim grenzüberschreitenden Stromhandel verfolgt der Gesetzgeber ein anderes System. Hier wird der Ort der Lieferung in das Ausland und die Steuerschuld auf den Empfänger verlagert, so dass keine Umsatzsteuer zwischen den Beteiligten gezahlt wird. Aufgrund der fehlenden Körperlichkeit von Strom und der großen und schnell handelbaren Mengen wurde aber auch diese Branche nicht von Umsatzsteuerbetrügern verschont. Die Finanzverwaltung scheint nunmehr zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens bei “Unregelmäßigkeiten” auf der Ebene des im Ausland ansässigen Leistungsempfängers von einer Lieferung im Inland ausgehen zu wollen. Letzteres wird in der Regel mit der Verletzung von Nachweispflichten oder der Annahme eines “Strohmanns” oder “Scheinunternehmers” in Gestalt des Empfängers begründet. Ob dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung in § 3g UStG vereinbar ist, soll der folgende Beitrag untersuchen.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 21.6.2012 - Rs. C-80/11 und C-142/11, Unionsrechtswidrige Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug durch eine nationale Steuerbehörde bei vorschriftswidrigem Verhalten des Ausstellers der Rechnung über die Gegenstände und Dienstleistungen, für die der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird – Pflicht des Steuerpflichtigen zur Vergewisserung über das vorschriftsgemäße Verhalten des Rechnungsausstellers und Beweislast der Finanzverwaltung, UR 2012, 591-602
  • EuGH v. 29.3.2012 - Rs. C-414/10, Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den Steuerpflichtigen keine Voraussetzung des Rechts auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer – Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses, UR 2012, 602-606
  • EuGH v. 22.3.2012 - Rs. C-153/11, Recht einer Gesellschaft auf Abzug der Vorsteuer, die für den Kauf eines noch nicht im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeiten dieser Gesellschaft betrieblich genutzten Investitionsguts entrichtet wurde, UR 2012, 606-610
  • EuGH v. 26.1.2012 - Rs. C-588/10, Preisnachlass nach Bewirkung des Umsatzes – nationale Regelung einer Abhängigkeit der Minderung der Bemessungsgrundlage vom Besitz einer vom Leistungsempfänger an den Lieferer übermittelten Bestätigung des Erhalts einer berichtigten Rechnung, UR 2012, 610-614

Verwaltungsentscheidungen

  • Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1.7.2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, UR 2012, 615-619
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juni 2012, UR 2012, 619
  • Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Umsätze aus Ferienhäusern und Ferienwohnungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet, UR 2012, 619-620

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.09.2012 15:04