Heft 22 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 22, Erscheinungstermin: 20. November 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Grambeck, Hans-Martin, Mit dem Partyservice ins Altenheim, – Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes bei der Abgabe von verzehrfertigen Speisen, insbesondere im Bereich des Sozialcaterings –, UR 2012, 861-868
    Im System der Umsatzsteuer entscheidet – abgesehen von den Fällen der Steuerschuldumkehr – der Leistungserbringer, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt. Falsche Entscheidungen implizieren ein Umsatzsteuerrisiko für den Leistenden, wenn weniger Umsatzsteuer berechnet als nach dem Gesetz geschuldet wird, oder einen Wettbewerbsnachteil für den Leistenden, wenn an den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden mehr Umsatzsteuer berechnet wird als nach dem Gesetz geschuldet ist, bzw. ein Vorsteuerrisiko für den Leistungsempfänger, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und ihm die falsche Umsatzsteuer berechnet wird.Eine richtige Entscheidung ist freilich nur dann möglich, wenn es eindeutige Regelungen gibt. Diese fehlen nach wie vor im Bereich der Umsätze mit verzehrfertigen Speisen. In einem mittlerweile unzumutbaren Hin-und-Her sind die Steuerpflichtigen der Spielball von Finanzämtern und Gerichten. Selbst der EuGH hat mit der Entscheidung vom 10.3.2011 nicht unbedingt zur grundsätzlichen Klärung beigetragen. Daher können es die Steuerpflichtigen eigentlich nur falsch machen. Eine Neuausrichtung der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei der Abgabe verzehrfertiger Speisen ist dringend geboten. Dies gilt nicht nur für die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses – das Thema wird von der Tagespresse gerne aufgenommen, vgl. z.B. Handelsblatt vom 24.8.2011, 7 Prozent im Stehen, 19 Prozent im Sitzen; Financial Times Deutschland vom 5.9.2012, Pommes sollen immer gleich besteuert werden – stehenden Imbissbudenumsätze, sondern auch für den Bereich des Sozialcaterings (das BMF bemüht sich offenbar um Klarstellung, vgl. z.B. BMF, Pressemitteilung Nr. 53 v. 14.9.2012 – zur Umsatzbesteuerung des Schulessens) und weitere Konstellationen.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Winter, Heike / Ludäscher, Dieter, Zusatzskonto, – Steuerfalle bei Einschaltung eines im Ausland ansässigen Zentralregulierers –, UR 2012, 868-873
    Die von Zentralregulierern ausgeführten Leistungen umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen ist schwierig. Das zeigt auch das Urteil des BFH vom 13.3.2008 (BFH, Urt. v. 13.3.2008 – V R 70/06, BStBl. II 2008, 997 = UR 2008, 651). Auf der Grundlage dieses Urteils widmet sich Specker (Specker, Zusatzskonto eines Zentralregulierers als Beispiel für die Entgeltminderung in Leistungsketten – Zugleich Anmerkung zu BFH-Urt. v. 13.3.2008 – V R 70/06, UR 2008, 651, UR 2009, 1) diesem Thema in einer ausführlichen Darstellung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen in einer Leistungskette, in die Zentralregulierer eingeschaltet sind. Specker stellt die schwierige rechtliche Materie des durch einen Zentralregulierer gewährten Zusatzkontos als Beispiel für die Entgeltminderung in Leistungsketten transparent dar. Daran anknüpfend wird allerdings hier nachfolgend aufgezeigt, dass es für den Gesetzgeber noch einen Regelungsbedarf gibt, wenn ein im Ausland ansässiger Unternehmer als Zentralregulierer auftritt und ein Zusatzskonto gewährt. Denn mit den geltenden Vorschriften lässt sich die Neutralität der Umsatzsteuer auf Unternehmerebene im Netto-Allphasen-System mit Vorsteuerabzug nicht herstellen, wenn die Leistungen eines Zentralregulierers auf der Grundlage des § 13b UStG durch Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf dessen Leistungsempfänger besteuert werden.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-33/11, Lieferung eines Luftfahrzeugs an einen Unternehmer zum Zweck der Nutzungsüberlassung an eine Luftfahrtgesellschaft zur hauptsächlichen Verwendung im entgeltlichen internationalen Charterverkehr, UR 2012, 873-880
  • BFH v. 10.7.2012 - XI R 22/10, EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr, UR 2012, 880-885
  • BFH v. 10.7.2012 - XI R 39/10, EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr – Krankenfahrten mit nicht hierfür besonders eingerichteten Fahrzeugen, UR 2012, 885-890
  • BFH v. 5.7.2012 - V R 10/10, Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige, UR 2012, 891-894

Verwaltungsentscheidungen

  • Vorliegen einer Geschäftsveräußerung bei Vermietung wesentlicher Grundlagen; Konsequenzen aus EuGH, Urt. v. 10.11.2011 – Rs. C-444/10 – Schriever, UR 2011, 937; BFH, Urt. v. 18.1.2012 – XI R 27/08, UR 2012, 393, UR 2012, 895
  • Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB V, UR 2012, 895
  • Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer durch Konzerntochtergesellschaften, UR 2012, 895
  • Marktprämie nach § 33g EEG als Entgelt von dritter Seite, UR 2012, 895-896
  • Abzug von Einfuhrumsatzsteuer bei unrichtigen Angaben in der Zollanmeldung, UR 2012, 896

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2012, 896

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 13.11.2012 13:53