Heft 7 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 7, Erscheinungstermin: 05. April 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Ebbinghaus, Mark / Hinz, Bogdan, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, – Bekannter Praxisfall für Sanierungsberater und Insolvenzverwalter als Steuerfalle –, UR 2014, 249-255
  • Der Erhalt des Rechtsträgers in Sanierungsplänen, insbesondere in der Eigen- und Fremdverwaltung eines Insolvenzverfahrens, legt hohe Maßstäbe an die Beachtung der steuerrechtlichen Folgen aus Forderungsverzichten an, die mit Vorsteuer belastet waren. Da der Rechtsträger während des gesamten Sanierungsprozesses erhalten bleiben soll, müssen nicht korrigierbare Sanierungsmaßnahmen auf sämtliche Steuerfolgen untersucht werden. Die im Fokus dieses Beitrags stehende Umsatzsteuer kann bei Forderungsverzichten weder über die aktuelle Gesetzeslage noch über den Sanierungserlass steuerneutral gelöst werden. Im vorliegenden Beitrag soll daher der Frage nachgegangen werden, wie Rückzahlungsverpflichtungen im Sanierungsverfahren sowohl aus praktischer als auch wissenschaftlich-rechtsdogmatischer Sicht einer Lösung zugeführt werden können.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Hummel, David, Umgang mit “betrugsbehafteten Umsätzen“ im Umsatzsteuerrecht, – Zu den aktuellen Versuchen der Finanzverwaltung, das Umsatzsteueraufkommen nach einem Betrugsfall nicht nur zu sichern, sondern zu vervielfachen –, UR 2014, 256-264
    Die besondere Betrugsanfälligkeit einer indirekten Besteuerung ist allgemein bekannt. Insbesondere bei schnell handelbaren Wirtschaftsgütern mit hohen Handelsvolumina – hierunter fallen insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die elektronisch gehandelt werden können – unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer besteht die Gefahr, dass der den Vorsteuerabzug Begehrende einem Umsatzsteuerbetrüger aufgesessen ist, der die an ihn gezahlte “Umsatzsteuer“ nicht abgeführt hat. Sofern die Finanzverwaltung einen solchen Umsatzsteuerbetrüger ermittelt hat, ist es zumeist zu spät, um bei diesem die Umsatzsteuer noch erheben zu können. In der Regel hat sich der Betrüger längst abgesetzt oder verfügt über keine nennenswerten Vermögensgegenstände mehr. Deswegen versucht die Finanzverwaltung in jüngerer Zeit vermehrt, über die “dogmatische Konstruktion“ eines sog. betrugsbehafteten Umsatzes bei den nachfolgenden Leistungsempfängern den Vorsteuerabzug zu versagen, gleichwohl die Umsatzsteuer aus deren nachfolgenden Umsätzen aber festzusetzen. Je länger die Leistungskette im Inland ist, desto höher ist das Steueraufkommen, das die Finanzverwaltung über diesen Weg generiert. Damit entsteht leicht ein Vielfaches des normalen Umsatzsteueraufkommens, welches bei ordnungsgemäßer Durchführung – d.h. ohne einen involvierten Betrüger – niemals entstanden wäre. Ob dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung in § 14c und § 25d UStG und den Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts vereinbar ist, soll der folgende Beitrag untersuchen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 28.5.2013 - XI R 32/11, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, UR 2014, 264-271
  • EuGH v. 13.3.2014 - Rs. C-366/12, Steuerbefreiung der in einer Krankenhausapotheke hergestellten und von einem innerhalb des Klinikums selbständig tätigen Arzt im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung verabreichten Zytostatika nur im Falle eines in tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht mit der Heilbehandlung untrennbaren Umsatzes, UR 2014, 271-276
  • BFH v. 11.12.2013 - XI R 21/11, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, UR 2014, 276-282
  • BFH v. 22.8.2013 - V R 37/10, Steuerschuldnerschaft bei sog. “Bauleistungen“ – unionsrechtlich gebotene einschränkende Auslegung, UR 2014, 282-287

Verwaltungsentscheidungen

  • Übermittlung von Nachweisen für die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und §§ 6 und 7 UStG sowie Bescheinigungsverfahren bei der Steuerbefreiung grenzüberschreitender Güterbeförderungen, UR 2014, 287-289
  • Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt (Leistungen der Havariekommissare, Schiffsbesichtiger, Güterbesichtiger und der Dispacheure), UR 2014, 289
  • Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen durch einen Podologen – Anforderung an die Berufsqualifikation – Veröffentlichung von BFH, Urt. v. 7.2.2013 – V R 22/12, BStBl. II 2014, 126 = UR 2013, 381, UR 2014, 289-290
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Elektrizitäts- und Gaslieferungen, UR 2014, 290-291
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Februar 2014, UR 2014, 291

Literatur

  • HUMMEL, DAVID, Buchbesprechung, UR 2014, 291-292
  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2014, 292

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.04.2014 11:34