Heft 11 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 11, Erscheinungstermin: 05. Juni 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Kemper, Martin, Von umsatzsteuerrechtlichen Nichtunternehmern bis zur Vermietung von Sportbooten, – Komplexes System des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen am Beispiel der Vermietung von Beförderungsmitteln –, UR 2014, 417-424
    Das deutsche Umsatzsteuerrecht als nationales Gesetz ist seit vielen Jahren durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie an unionsrechtliche Vorgaben gebunden, welche insbesondere für den innergemeinschaftlichen Austausch von Leistungen Sonderregeln vorsehen. Umsatzsteuerrechtlich geht es hier – genauso wie bei der Erbringung von Leistungen an Empfänger in Drittstaaten – immer um die Frage, in welchem Staat solche Leistungen steuerbar sind. Mit Blick auf die Umsatzsteuer macht es nach wie vor einen Unterschied, ob ein Leistungsempfänger im In- oder Ausland ansässig ist.Als besonders schwierig stellt sich hier die Feststellung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen dar, denn diese sind nicht nur bei ihrem Grenzübertritt nicht “greifbar“; dies gilt insbesondere für sämtliche elektronisch erbringbare Leistungen. Die auf Art. 43 ff. MwStSystRL beruhende deutsche Regelung des Leistungsorts in § 3a UStG ist lang, kompliziert und in den letzten Jahren mehrmals geändert worden. Hier ist auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben durch die sogenannte Dienstleistungsrichtlinie zwar in der Tat für die meisten zwischenunternehmerischen Umsätze eine Vereinfachung eingetreten, die Geltung vieler vorrangiger Sonderregelungen macht die Handhabung der Regelung aber weiter schwierig.Dieser Beitrag will den Regelungszusammenhang des § 3a UStG anhand des Beispiels der Sonderregelung für die Vermietung von Beförderungsmitteln erläutern und dabei die bestehenden “Fallstricke“ aufzeigen. Für die betroffenen Unternehmer besteht die Herausforderung nicht nur in der richtigen Gesetzesanwendung, sondern auch darin, den tatsächlichen Sachverhalt, zu dessen Kenntnis sie oft auf die Mitwirkung ihrer Leistungsempfänger angewiesen sind, unter diese Regelung zu subsumieren.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Dobratz, Lars, EU-Grundrechte und Umsatzsteuerrecht, – Zum Diskussionsbeitrag von Werner Widmann –, UR 2014, 425-428
    Im Januar hat Werner Widmann in dieser Zeitschrift (Widmann, Geltung der EU-Grundrechte-Charta bei der Sanktion mehrwertsteuerlicher Verfehlungen, UR 2014, 5) anlässlich des EuGH-Urteils Åkerberg Fransson (EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 – Åkerberg Fransson, UR 2014, 27) zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgestellt, dass nationale Steuerverwaltung und Justiz diese Grundrechte beim Vollzug der Umsatzsteuer zu beachten haben. Sein Diskussionsbeitrag bringt jedoch ein deutliches Unbehagen darüber zum Ausdruck, wie weit der Einfluss der EU-Grundrechte reicht. So wird unter anderem eine Neigung des EuGH zu einem “exzessiven“ Verständnis seiner Kompetenz konstatiert.In Reaktion auf diesen Beitrag sollen die unionsrechtlichen Grundlagen für den Einfluss der EU-Grundrechte auf das deutsche Umsatzsteuerrecht betrachtet werden. Aus unionsrechtlicher Sicht scheint nämlich das Unbehagen Werner Widmanns über die Tragweite der EU-Grundrechte eher überraschend. Denn alles ist möglicherweise noch viel “schlimmer“ als von ihm befürchtet.

Aktueller Hinweis

  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2013 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 1,97 Mrd. €, UR 2014, 429

Rechtsprechung

  • BFH v. 27.2.2014 - V R 21/11, Steuerfreie Lieferung von sog. Pocket-Bikes – wirksame Verfahrensaufnahme nach Insolvenzverfahrenseröffnung – Prozessführungsbefugnis bei angeordneter Eigenverwaltung, UR 2014, 429-431
  • BFH v. 19.3.2014 - V B 14/14, Organschaft in der Insolvenz, UR 2014, 431-436
  • BFH v. 21.11.2013 - V R 21/12, Bankenhaftung im Insolvenzfall, UR 2014, 436-441
  • EuGH v. 24.10.2013 - Rs. C-431/12, Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen an einen Steuerpflichtigen bei Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses nach Aufhebung von Verrechnungsbescheiden, UR 2014, 441-443
  • EuGH v. 13.3.2014 - Rs. C-599/12, Änderung einer nationalen Rechtsvorschrift zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf Umsätze von Reisebüros bezüglich der Reisen außerhalb der Europäischen Union während der Umsetzungsfrist der 6. EG-Richtlinie kein Verstoß gegen die Stillstandsklausel, UR 2014, 443-447

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren; BFH, Urt. v. 28.7.2011 – V R 28/09, BStBl. II 2014, 406 = UR 2011, 855, UR 2014, 448-450
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern durch Schulfördervereine – Auswirkungen von BFH, Urt. v. 12.2.2009 – V R 47/07, BStBl. II 2009, 677 = UR 2009, 531, UR 2014, 450-452
  • Ausübung einer vorsorglichen Option bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen, UR 2014, 452
  • Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für sog. eLibrarys, UR 2014, 453
  • Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren; BFH, Urt. v. 8.3.2012 – V R 14/11, BStBl. II 2012, 630 = UR 2012, 560, UR 2014, 453-454
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat April 2014, UR 2014, 454
  • Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, UR 2014, 454-455
  • Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen, UR 2014, 455-459

Veranstaltungshinweis

  • Die Umsatzbesteuerung in Abhängigkeit vom Geschäftspartner, UR 2014, 459-460

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2014, 460

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.05.2014 15:27