Heft 21 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 21, Erscheinungstermin: 05. November 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • von Streit, Georg / Behrens, Stefan, Vorsteuerabzug aus Kosten und Gemeinkosten insbesondere bei Holdinggesellschaften und Anteilsumsätzen, UR 2014, 833-842
    Das Cibo-Urteil des EuGH v. 27.9.2001 (Rs. C-16/00) war in der Literatur vielfach so verstanden worden, dass eine Holdinggesellschaft, die an sämtliche ihrer Tochtergesellschaften umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, zum vollen Abzug der Vorsteuern berechtigt sei, die auf Eingangsleistungen lasten, die die Holdinggesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an diesen Tochtergesellschaften bezogen hat. Das Halten der Anteile wäre danach keine nichtwirtschaftliche oder sonst außerhalb des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuer liegende Tätigkeit, die die Vorsteuerabzugsberechtigung der Holding mindert. Die deutsche Finanzverwaltung sowie die Finanzgerichte einschließlich des BFH haben sich diesem Verständnis jedoch bisher nicht angeschlossen, obwohl neuere EuGH-Urteile (AB-SKF v. 29.10.2009, Rs. C-29/08, und X-BV v. 30.5.2013, Rs. C-651/11) zeigen, dass der EuGH die Veräußerung von Anteilen an Tochtergesellschaften, an die der veräußernde Gesellschafter bis zur Veräußerung Dienstleistungen erbringt, als steuerbare Tätigkeit ansieht. Mit Beschlüssen vom 11.12.2013 hat der XI. Senat des BFH nun dem EuGH für derartige Konstellationen die Frage nach der Berechnungsmethode vorgelegt, nach der der (gegebenenfalls anteilige) Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Tochtergesellschaften zu berechnen ist.Im folgenden Beitrag wird ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen zum Vorsteuerabzug und einer Einordnung der Tätigkeiten einer Holdinggesellschaft aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht auf die Frage nach der Zurechnung von Eingangsleistungen und der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs beim Erwerb, bei der Veräußerung und während der Phase des Haltens von Gesellschaftsanteilen durch Holdinggesellschaften eingegangen. Dabei werden insbesondere die Abweichungen in der Rechtsprechung des BFH von den Urteilen des EuGH verdeutlicht.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Friedrich-Vache, Heidi, Kommissionsstruktur und Reihengeschäft, – Grenzüberschreitend integrierbar mit Warenbewegung des Kommittenten –, UR 2014, 843-847
    Wird Ware, über die mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte abschließen, vom ersten Unternehmer unmittelbar an den letzten Abnehmer befördert oder versendet, liegt ein sog. Reihengeschäft vor, für das bestimmte Zuordnungen für die einzelnen (Umsatz-) Liefergeschäfte im Hinblick auf den Lieferort zu treffen sind. Infolge der aktuellen Diskussionen und Entwicklungen um die sog. Zuordnungsgrundsätze zur Bestimmung der warenbewegten Lieferung beim Zwischenerwerber (mittlerer Unternehmer) im Sinne der EuGH- und BFH-Rechtsprechung, nach der ohnehin derzeit in der Praxis für Unternehmer eine handhabbare (verbindliche) Gestaltung der Lieferverträge teilweise nicht abgebildet werden kann, ist auch die in der Praxis beliebte und oft gelebte Kommissionsstruktur noch einmal zu betrachten.So soll es um die Frage gehen, ob eine Verkaufskommission über die Grenze in ein Reihengeschäft “integrierbar“ ist – wenngleich einige wenige Literatur- und Finanzverwaltungsstimmen dies ablehnen – und wie sich die umsatzsteuerrechtlich zu lösende Verkaufskommission zu den Zuordnungsentscheidungen für die Ermittlung der Warenbewegung im Reihengeschäft verhält.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 17.9.2014 - Rs. C-7/13, Steuerbarkeit der von der Hauptniederlassung einer Gesellschaft mit Sitz in einem Drittland zugunsten ihrer einer Mehrwertsteuergruppe in einem Mitgliedstaat angehörenden Zweigniederlassung erbrachten Dienstleistungen, UR 2014, 847-852
  • EuGH v. 10.9.2014 - Rs. C-92/13, Begriff der “Lieferung gegen Entgelt“ – durch eine Gemeinde vorgenommener Erstbezug eines von dieser Gemeinde auf einem eigenen Grundstück und im eigenen Namen errichteten Gebäudes – im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübte und als Steuerpflichtige ausgeübte Tätigkeiten, UR 2014, 852-856
  • EuGH v. 12.6.2014 - Rs. C-461/12, Rabattkarte kein steuerbefreites sonstiges Wertpapier oder anderes Handelspapier – System der Verkaufsförderung, UR 2014, 856-861
  • EuGH v. 13.2.2014 - Rs. C-18/13, Kein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über eine nicht vom Leistenden erbrachte Leistung bei objektivem Nachweis der Steuerbehörde bezüglich eines betrügerischen Verhaltens des Steuerpflichtigen – Pflicht zur Führung hinreichend ausführlicher Aufzeichnungen, UR 2014, 861-866

Verwaltungsentscheidungen

  • Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, UR 2014, 867-876
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat September 2014, UR 2014, 876

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 10.11.2014 10:18