Heft 11 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 11, Erscheinungstermin: 05. Juni 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Gehring, Frank, Vorsteuerabzug bei Holdings und Organträgern, UR 2015, 409-419
    Die Frage des Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften beschäftigt die Fachwelt seit geraumer Zeit. Immer wieder glaubt man, der EuGH und/oder der BFH habe nunmehr aber wirklich abschließend entschieden, um dann kurze Zeit später eines Besseren belehrt zu werden. Zuletzt blieb die Frage offen, nach welchen Maßstäben eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen ist, wenn Eingangsleistungen sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtwirtschaftlichen Bereich bezogen wurden. Diese Frage hat der BFH in zwei Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt, welcher die Verfahren verbunden hat. Darüber hinaus hat der BFH abgefragt, ob die im Umsatzsteuergesetz verankerte Beschränkung auf juristische Personen als Organgesellschaften sowie das Erfordernis der Über- und Unterordnung zulässig ist. Nachdem der Generalanwalt nunmehr seine Schlussanträge vorgelegt hat, untersucht der Beitrag die Vorlagefragen – der BFH hat dem EuGH insgesamt drei Fragen vorgelegt; mit der dritten Frage möchte der BFH geklärt wissen, ob sich ein Steuerpflichtiger unmittelbar auf die Organschaftsregeln der Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen kann – und gibt einen Ausblick.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Nieskens**, Hans, Mit Zuckerbrot und Peitsche?, UR 2015, 419-426
    Grenzüberschreitende Reihengeschäfte kommen in der Praxis zuhauf vor. Der Praktiker fühlt sich aber zunehmend vom Gesetzgeber, der Rechtsprechung, aber auch der Verwaltung allein gelassen, wenn es um verlässliche Abgrenzungskriterien zur Zuordnung der Warenbewegung zu einer Lieferung geht. Bekanntlich kann allein die warenbewegte Lieferung die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche oder Ausfuhrlieferung auslösen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Entscheidungen des EuGH, aber auch des BFH zu der Frage, welcher Lieferbeziehung die Warenbewegung zugeordnet werden kann, insbesondere, wenn der in der Mitte stehende Unternehmer für den Transport verantwortlich zeichnet. Wirklich praxisgerechte Lösungsansätze suchte der Praktiker allerdings bisher vergeblich. Vorläufiger Höhepunkt der nationalen Debatte um die richtige Beurteilung der grenzüberschreitenden Reihengeschäfte war die Aussage des XI. Senats des BFH, der die bis dahin gültige Rechtsprechung des V. Senats des BFH schlicht für nicht anwendbar erklärte. Zwei neue Urteile des XI. Senats führen nun einerseits zur Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung dieses Senats zum grenzüberschreitenden Reihengeschäft, andererseits zu einem neuen zusätzlichen Abgrenzungskriterium einer aus § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG ableitbaren Vertrauensschutzregelung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen, konkretisierten Thesen des XI. Senats zur Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften und setzt sich kritisch mit den rechtlichen Lösungsansätzen, aber auch den Auswirkungen für die Praxis auseinander.

Harmonisierung in der EU

  • Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in eine Mehrwertsteuergruppe (Organschaft); EuGH, Urt. v. 9.4.2013 – Rs. C-85/11 – Kommission/Irland, UR 2013, 418; EuGH, Urt. v. 25.4.2013 – Rs. C-480/10 – Kommission/Schweden, UR 2013, 423 m. Anm. Hamacher/Dahm, UR 2015, 426
  • Ort der Erbringung von Dienstleistungen, die aus der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Personals bestehen, UR 2015, 426-427

Rechtsprechung

  • EuGH v. 16.4.2015 - Rs. C-42/14, Aus einer einheitlichen Leistung oder aus mehreren unabhängigen Leistungen bestehender Umsatz im Falle der Vermietung einer Immobilie und der Lieferung von Elektrizität, Wärme und Wasser sowie Abfallentsorgung – Möglichkeit zur Einbeziehung von Mietnebenkosten in die Besteuerungsgrundlage der Vermietungsdienstleistungen, UR 2015, 427-434
  • EuGH v. 23.4.2015 - Rs. C-111/14, Irrtümliche Zahlung der Mehrwertsteuer durch den Leistungsempfänger im Falle der Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Dienstleistungserbringers – Ablehnung der Erstattung der Mehrwertsteuer an den Dienstleistungserbringer, UR 2015, 434-438
  • BFH v. 18.2.2015 - V S 19/14, Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug – Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, UR 2015, 438-443

Verwaltungsentscheidungen

  • Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Umsätzen mit Messekatalogen, UR 2015, 443-445
  • Steuersatz für Bücher, Hörbücher, elektronische Bücher (eBooks) und für Online-Bibliotheken (eLibrarys) – ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Hörbüchern auf Datenträgern ab dem 1.1.2015, UR 2015, 445-446
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses aufgrund des BMF, Schr. v. 14.11.2014 – IV A 4 - S 0316/13/10003 – DOK 2014/0353090, BStBl. I 2014, 1450, UR 2015, 447
  • Vorsteuerberichtigung von sog. Umlaufvermögen, UR 2015, 448-450
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat April 2015, UR 2015, 450-451
  • Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Aufnahme der selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einer Vorratsgesellschaft und bei Übernahme eines Firmenmantels, UR 2015, 451
  • Grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr; Erlass und niedrigere Festsetzung von Umsatzsteuer, UR 2015, 451-452

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2015, 452

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.05.2015 15:20