Heft 19 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 19, Erscheinungstermin: 05. Oktober 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsatz

  • Sterzinger, Christian, Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von und Leistungen an Betriebsvorrichtungen, die vor der Gesetzesänderung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG durch das StÄndG 2015 ausgeführt wurden?, UR 2016, 733-739
    Derzeit ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bzw. die Auslegung der einzelnen Tatbestände im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der sog. Bauträgerfälle die vermutlich streitanfälligste Materie im Umsatzsteuerrecht und nicht zuletzt wegen des davon betroffenen Steuervolumens von ganz erheblicher finanzieller Bedeutung.Der nachstehende Beitrag zeigt auf, dass eine vergleichbare Problematik auch bei der Lieferung von und Leistungen an Betriebsvorrichtungen bestehen kann, wenn diese vor der Gesetzesänderung des § 13b UStG durch das StÄndG 2015 ausgeführt worden sind. Wieder einmal sind es insbesondere die Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken, die zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Reiß, Wolfram, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft und Mehrwertsteuergruppe, UR 2016, 739-763
    Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Folgerungen sich aus der jüngsten Rechtsprechung des BFH für das in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG gesetzlich geregelte Rechtsinstitut der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ergeben und ob Änderungen oder Erweiterungen der gesetzlichen Regelung geboten sind. Namentlich geht es dabei um die Frage, ob und inwieweit der Zugang zur Organschaft im nationalen Recht auch Personengesellschaften als in einen Organträger eingegliederten Organen qua Unionsrecht zwingend zu ermöglichen ist und ob überhaupt eine Eingliederung im Sinne einer Unterordnung verlangt werden darf oder ob den Mitgliedstaaten nicht die Zulassung einer Gruppenbesteuerung auch von gleichgeordneten Unternehmensträgern qua Unionsrecht vorgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Antworten und Schlussfolgerungen, die durch den V. Senat und den XI. Senat des BFH insoweit unter Berücksichtigung der auf Vorlage des XI. Senats ergangen Entscheidung des EuGH in Sachen Larentia & Minerva erfolgt sind. Im Anschluss daran wird untersucht, ob die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für die Mitgliedstaaten bei Ausübung der Wahl zur Einführung einer Gruppenbesteuerung mit den primärrechtlichen Grundfreiheiten der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit überhaupt vereinbar sind. Der Beitrag schließt mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 22.6.2016 - V R 46/15, Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands, UR 2016, 763-768
  • FG Düsseldorf v. 22.1.2016 - 1 K 2734/13 U, Lieferungen von und Leistungen an Betriebsvorrichtungen sind keine Bauleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG a.F., UR 2016, 768-770
  • BFH v. 6.4.2016 - V R 6/14, Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb, UR 2016, 770-775

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Anwendung der aktuellen BFH-Rechtsprechung, UR 2016, 775-776

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 05.10.2016 09:30