BMF-Schreiben

Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Mit BMF-Schreiben v. 15.6.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Neuregelungen in § 25f UStG reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben v. 15.6.2022 - III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001, DOK 2022/0594965

§ 25f UStG

Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt.

Entsprechend wurden im Umsatzsteuer – Anwendungserlass nach Abschnitt 25e.4 Abschnitt 25f.1 „Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung“ und Abschnitt 25f.2. „Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte“ neu eingefügt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.06.2022 15:43
Quelle: BMF online

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