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Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23.2.2024, das sog. Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.

EuGH v. 30.1.2024 - C-442/22
Ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.10.2023 hat die Finanzverwaltung auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

FG Münster v. 29.8.2023 - 15 K 871/22 U
Einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft steht der Vorsteuerabzug aus der im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommenen Erschließung eines Gewerbegebietes zu.

Kurzbesprechung
Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gem. § 233a AO unbeachtlich. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.6.2023 hat die Finanzverwaltung die bestehende Nichtbeanstandungsregelung verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 20.6.2023 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtbetriebe sowie von sog. Vermarktungsgebühren von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.5.2023 hat die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.4.2023 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund zwischenzeitlich erfolgter gesetzlicher Änderungen und ergangener Rechtsprechung aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 3.5.2023 hat die Finanzverwaltung die Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.4.2023 hat die Finanzverwaltung die Hauptquartiere im Sinne des Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere ergänzt.

Aktuell in der UR
Kaum war die große Aufregung um die deutsche Organschaft infolge der beiden letzten EuGH-Urteile v. 1.12.2022 verpufft, sorgt eine neue Vorlage des BFH an den EuGH vom 26.1.2023 in einem der beiden Ausgangsverfahren wieder für eine noch größere Beunruhigung aus Sicht der Wirtschaft. Der V. Senat des BFH stellt die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze innerhalb der Organschaft in Frage. Diese neue Vorlage kann als „explosiv“ bezeichnet werden und stellt das aktuell bedeutendste anhängige Verfahren im Bereich des Mehrwertsteuerrechts dar. Das potentielle enorme Risiko für Unternehmer ohne Recht auf Vorsteuerabzug (Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen, öffentlicher Sektor usw.) liegt auf der Hand. In diesem Beitrag wird dargestellt, wie die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze innerhalb der Organschaft aus bisheriger EuGH-Rechtsprechung abgeleitet werden kann. Es besteht also Hoffnung, dass nachdem der EuGH die grundsätzliche Konzeption der deutschen Organschaft gerettet hat, er sie auch nicht bald durch die Steuerbarkeit der Innenumsätze begraben wird.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 25.4.2023 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund erfolgter Gesetzesänderungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.4.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 26.6.2019 - XI R 5/18 reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2023 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Ermittlung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geändert.