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BFH 26.4.2012, V R 2/11
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt.
FG Münster 23.2.2012, 5 V 4511/11 U
Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund (hier: drohende Insolvenz) eine besondere Intensität aufweist.
BFH 22.12.2011, V R 29/10
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Unternehmen, dessen Inhaber und Mitarbeiter sich zur Erlangung von Aufträgen ggf. wegen Bestechung strafbar gemacht haben, aus den zur Abwehr dieser Vorwürfe angefallenen Strafverteidigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Frage betrifft die Bestimmung des von der EuGH-Rechtsprechung bei der Auslegung des Begriffs für "Zwecke seiner besteuerten Umsätze" i.S.v. Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG als maßgeblich erachteten direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung.
Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuer-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften sind mit dem EU-Recht unvereinbar.
BFH 1.12.2011, V R 1/11
Eine Gemeinde, die auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für Pkw in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar öffentlich-rechtlich auf einer öffentlich-rechtlich gewidmeten "Straße" überlässt, es sich hierbei jedoch um Flächen einer Tiefgarage handelt (Rechtsprechungsänderung).
BFH 15.9.2011, V R 8/11
Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i.S.d. § 15a Abs. 1 S. 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit der gleichbleibenden Verwendungsumsätze gem. Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft. Die Entscheidung ist für alle Fälle von Bedeutung sein, in denen sich Unternehmer nachträglich auf Steuerbefreiungen des Unionrechts berufen, die im nationalen Recht nicht zutreffend umgesetzt sind.
BFH 7.7.2011, V R 21/10
Bei sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden ist die beim Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31.5. des Folgejahres) zu dokumentieren; eine bereits getroffene Zuordnung ist bis dahin zu korrigieren. Das gilt auch für den in zeitlicher Hinsicht "gestreckten" Vorgang der Herstellung eines Gebäudes.
BFH 19.7.2011, XI R 29/09 u.a.
Der BFH hat sich in drei Urteilen zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie geäußert. Danach ist ein (privater) Betreiber einer solchen Anlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer und damit grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen.
BFH 19.6.2011, XI R 8/09
Liefert ein Verlag seine Zeitungen verbilligt an seine Arbeitnehmer nach Hause, liegen Lieferungen auf Grund des Dienstverhältnisses i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG vor. Diese Umsätze werden nach dem marktüblichen Entgelt (regulärer Abonnementpreis) bemessen, wenn dieses die nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG ermittelten Selbstkosten unterschreitet.
FG Düsseldorf 21.5.2011, 1 K 1156/07 U
Beim Einsatz eines sog. "Hochpreisers" als vermeintlichem Zwischenhändler steht dem Erwerber eines Nutzfahrzeugs mangels Identität von Rechnungsaussteller und tatsächlich leistendem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus der ihm von dem "Hochpreiser" erteilten Rechnung zu. Die rein rechnungsmäßige Einschaltung des "Hochpreisers" in die Lieferkette stellt ein zivil- und umsatzsteuerrechtlich unbeachtliches Scheingeschäft i.S.v. § 41 Abs. 2 AO dar.
BFH 18.8.2011, V R 27/10
Infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, sind als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass der Arzt als Behandelnder im Rahmen eines einzelnen und durch eine Vertrauensstellung geprägten Arzt-Patientenverhältnis tätig ist.
BFH 21.9.2011, VII R 25/10
Ein von einem Auktionshaus dem Ersteigerer neben dem Kaufpreis in Rechnung gestelltes Aufgeld ist keine Einkaufsprovision, wenn es jedem Ersteigerer berechnet wird. Dies gilt unabhängig von einer dem Ersteigerer gegenüber erbrachten Leistung des Auktionshauses.
BFH 7.7.2011, V R 41/09 u.a.
Stellt eine aus zwei Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein. Die sofort bei Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen ist spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung (spätestens zum 31.5. des Folgejahres) zu dokumentieren.
BFH 7.6.2011, VII R 55/09
Der BFH hat zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage Stellung genommen. Danach muss die Strommenge, die dem Eigenbedarf des Stromerzeugers dient, der Nennleistung zugerechnet werden. Dies müssen Anlagenhersteller und Stromerzeuger, die eine Stromsteuerbefreiung anstreben, künftig beachten.
FG Münster 9.8.2011, 15 K 812/10 U
Die Leistungen einer Verkehrspsychologin, die Kraftfahrer auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereitet, sind nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Dass die Wiedererlangung bzw. Erhaltung der Fahrerlaubnis nicht die alleinige Zielsetzung sei, sondern daneben auch die Änderung und die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Patienten, ändert nichts daran, da es sich um nichtmedizinische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Lebensführung handelt.
BFH 12.5.2011, V R 46/10
Ein Unternehmer (hier: ein Autohändler), der bei seiner Lieferung in der Rechnung nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist und zudem in der nicht gegenüber ihm abgegebenen Verbringungserklärung, auch nicht namentlich bezeichnet wird, führt nicht den nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV erforderlichen Belegnachweis. Er kann sich bei unvollständigem Belegnachweis auch nicht auf den Vertrauensschutz des § 6a Abs. 4 UStG berufen.
BFH 29.6.2011, XI R 52/07
Die Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation zu therapeutischen Zwecken können nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sein. Voraussetzung dafür ist, dass diese Tätigkeiten von Ärzten oder im Rahmen eines arztähnlichen Berufs ausgeübt werden.
FG Berlin-Brandenburg 10.5.2011, 5 K 5070/08
Pocket-Bikes sind keine Fahrzeuge i.S.d. § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG. Ihre Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist im Inland daher nicht von der Umsatzsteuer befreit.
FG Düsseldorf 17.6.2011, 1 K 3069/09 U
Es würde die Sorgfaltsanforderungen an einen Gebrauchtwagenhändler überspannen, wenn man von ihm detaillierte Kenntnisse über die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen verlangen würde. Er ist nach Erfüllung seiner Nachweispflichten gem. §§ 17a ff. UStDV im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (hier: Luxemburg) auch nicht dazu verpflichtet, im Wege einer Google-Anfrage Erkundigungen über den Käufer einzuholen.
BFH 7.4.2011, V R 44/09
Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14 Abs. 3 S. 2 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat; die Grundsätze der Stellvertretung sind dabei zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn jemand in seinem eigenen Namen ein Gewerbe im Interesse eines Dritten, der es tatsächlich betreibt, anmeldet.
BFH 8.6.2011, XI R 22/09
Erbringt ein gemeinnütziger Verein gegenüber Senioren im Rahmen des "betreuten Wohnens" ein Leistungsbündel, das durch die Leistungen der in § 75 BSHG (Altenhilfe) genannten Art geprägt wird, ist die einheitliche Leistung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn der Verein insoweit nur gegenüber dem Vermieter der Seniorenwohnungen verpflichtet ist.
BFH 30.6.2011, V R 18/10 u.a.
Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Erfolgt die Abgabe hingegen an einem Tisch mit Sitzgelegenheiten, führt dies zu einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz.
BFH 14.4.2011, V R 14/10
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gem. § 18 Abs. 3 S. 1 UStG eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen. Dies gilt auch für Vorsteuerbeträge, für die der Unternehmer einen unterjährigen Vergütungsantrag stellen könnte.
FG Berlin-Brandenburg 28.2.2011, 5 K 5130/08
Zum Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Unternehmer den Belegnachweis des § 17a UStDV zu führen, es sei denn, es steht trotz des nicht geführten Belegnachweises fest, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen. Diesbezüglich müssen weder die Finanzverwaltung noch das FG Ermittlungen anstellen und folglich benannte Zeugen nicht vernehmen.
BFH 30.6.2011, V R 37/10
Der BFH hat dem EuGH Zweifelsfragen zur Vereinbarkeit der Regelung zum sog. Reverse-Charge-Verfahren vorgelegt. Es bestehen insbes. unionsrechtliche Zweifel, ob die Ermächtigung 2004/290/EG "bei der Erbringung von Bauleistungen an einen Steuerpflichtigen" nur Baudienstleistungen (sonstige Leistungen), nicht dagegen (Werk-)Lieferungen betrifft.
BFH 4.5.2011, XI R 35/10
Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung. Infolgedessen handelt es sich um jeweils umsatzsteuerfreie Hauptleistungen.
BFH 9.6.2011, III R 28/09
Erzielt das Kind durch sein regelmäßiges Ausbildungsverhältnis keine Einkünfte, sind seine Aufwendungen für die vorübergehende, von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernte Ausbildung nicht nach Reisekostengrundsätzen bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen. Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung sind bereits durch den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG abgegolten.
BFH 17.2.2011, V R 28/10 u.a.
Werden in einer Kette von Umsatzgeschäften tatsächlich Lieferungen ausgeführt, kann diesen im Regelfall erst aufgrund einer Täuschung über die Identität des Abnehmers die Steuerfreiheit versagt werden. Bei der Versendung durch einen vom Lieferer oder Abnehmer beauftragten Spediteur kann der Nachweis - entgegen der Verwaltungsauffassung - selbst dann durch einen sog. CMR-Frachtbrief geführt werden, wenn dieser nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist.
FG Berlin-Brandenburg 15.2.2011, 5 K 5162/10
Das FG Berlin-Brandenburg hat zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, wie sich die private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Kleinunternehmer auf die Berechnung des Gesamtumsatzes auswirkt. Danach hat dieser Umsatz bei der Beurteilung, ob die für Kleinunternehmer maßgeblichen Grenzen erreicht werden, jedenfalls dann außer Betracht zu bleiben, wenn der Unternehmer bereits beim Erwerb Kleinunternehmer war und deshalb insoweit keine Vorsteuer geltend machen konnte.
BFH 2.3.2011, XI R 25/09
Bei mehrtägigen Hochseeangelreisen stellen Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zu der Personenbeförderung dar. Dass das Schiff möglicherweise in den Fanggebieten nicht bewegt wird, um den Kunden das Angeln zu ermöglichen, steht der Gesamtbeurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegen.
BFH 4.5.2011, XI R 44/08
Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem UStG noch nach Unionsrecht steuerbefreit. Die Leistung unterliegt vielmehr dem Regelsteuersatz.
BGH 18.5.2011, VIII ZR 260/10
Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen. Grund hierfür ist, dass der Ausgleichszahlung eine steuerbare Leistung des Leasinggebers (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und dieser deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat.
BFH 2.3.2011, XI R 21/09
Gemeinnützige Golfvereine können sich hinsichtlich des Einzelunterrichts, den sie durch angestellte Golflehrer gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt erbringen, unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1m der Richtlinie 77/388/EWG berufen. Denn das UStG hat diese Bestimmung in § 4 Nr. 22b UStG bislang nicht vollständig umgesetzt und der Unterricht dient der Erlangung und Vervollkommnung derjenigen Fähigkeiten, die für die regelgerechte Ausübung der jeweiligen Sportart benötigt werden.
BGH 5.5.2011, 1 StR 116/11
Soweit dazu Anlass besteht, müssen die Urteilsgründe ergeben, ob Steuern "in großem Ausmaß" i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO hinterzogen wurden oder weshalb trotz des Vorliegens des Regelbeispiels ein besonders schwerer Fall nicht angenommen wird. Die Bezahlung der geschuldeten hinterzogenen Steuern ändert dabei nichts an der Indizwirkung der Überschreitung der 100.000 €-Grenze für besonders schwere Fälle.
BFH 9.2.2011, XI R 35/09
Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten. Er kann durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
FG Münster 12.5.2011, 5 K 435/09 U
Lieferungen von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch Krankenhausapotheken sind umsatzsteuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Aufnahme der Patienten oder ambulant erfolgt.
BFH 5.5.2011, V R 51/10
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob außenstehende Berater, die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen gegen Entgelt beraten, steuerfreie Leistungen bei der Fondsverwaltung erbringen. Der BFH will insbesondere wissen, ob eine portfoliobezogene Beratung überhaupt als Verwaltungstätigkeit anzusehen ist und ob es für die Steuerfreiheit darauf ankommt, dass die Beauftragung des externen Beraters in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Investmentrechts erfolgt.
BFH 3.3.2011, V R 23/10
Gemeinden sind aus den Kosten der Sanierung eines als öffentliche Straße gewidmeten Marktplatzes zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt. Die Vorsteueraufteilung kann etwa nach der Anzahl der Markttage im Kalenderjahr erfolgen. Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
BFH 17.2.2011, V R 39/09
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist. Die an den Rechnungsbegriff des § 15 Abs. 1 UStG und den des § 14c UStG zu stellenden Anforderungen sind nicht identisch.
FG Münster 18.4.2011, 15 V 111/11 U
Es bestehen ernstliche Zweifel daran, dass die Krankenhausumsätze einer Privatklinik, die nicht dem persönlichen Anwendungsbereich der nationalen Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG 2009 unterfällt, mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen. Fraglich erscheint insbesondere, ob die Vorschrift im Hinblick auf ihren beschränkten persönlichen Anwendungsbereich vom nationalen Gesetzgeber richtlinienkonform umgesetzt worden ist.
BFH 3.3.2011, V R 24/10
Die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, ist als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG kommt nur in Betracht, wenn für Geldverbindlichkeiten eingestanden werden soll, nicht aber wenn es - wie bei der den Komplementär treffenden Haftung - um eine Einstandspflicht für Sachleistungsverpflichtungen geht.
BFH 2.3.2011, XI R 47/07
Der BFH hat dem EuGH Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt. Die Vorlage betrifft u.a. die Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG, die Frage der Neutralität der Mehrwertsteuer sowie die Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 UStG.
BFH 27.1.2011, V R 21/09
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische wirtschaftliche Tätigkeit setzt gegenüber einer privaten Sammlertätigkeit (hier: Fahrzeugsammlung) voraus, dass sich der Sammler bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält. Ist kein häufiger und kurzfristiger Umschlag erheblicher Sachwerte beabsichtigt, sondern sollen die Gegenstände zur langfristigen "Wertsteigerung" anspruchsvoll präsentiert und museumsartig aufbewahrt werden, so spricht dies für eine Sammlertätigkeit.
BFH 9.12.2010, V R 22/10
Der BFH hat den Umsatzsteueranspruch des Fiskus im Falle der Insolvenz eines Unternehmers gestärkt. Danach gilt nun: Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
BFH 13.1.2011, V R 63/09
Die Übernahme von ausgedienten Strahlenquellen durch einen inländischen Unternehmer im Ausland kann im Verhältnis zu den in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen als Hauptleistung anzusehen sein, die gem. § 3a Abs. 1 S. 1 UStG im Inland ausgeführt wird. Bei dem Ausbau und der Übernahme von Strahlenquellen handelt es sich weder um Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen noch um solche, die im Rahmen des Ingenieurberufs hauptsächlich und gewöhnlich erbracht werden.
EuGH 10.3.2011, C-497/09 u.a.
Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr stellt im Normalfall eine Lieferung von Gegenständen dar. In diesem Fall handelt es sich bei den zum sofortigen Verzehr zubereiteten Mahlzeiten um "Nahrungsmittel", die einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.
BFH 13.1.2011, V R 12/08
Ein Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S.v. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen - mittelbar - beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.
BFH 9.12.2010, V R 17/10
Unternehmer sind aus Leistungen für Betriebsausflüge, die ausschließlich und unmittelbar dem privaten Bedarf des Personals i.S.v. § 3 Abs. 9a UStG 1999 dienen, im Regelfall auch dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie mittelbar beabsichtigten, durch den Betriebsausflug das Betriebsklima zu verbessern. Anders ist es nur, wenn es sich im Verhältnis der Unternehmer zu den Betriebsangehörigen um eine sog. Aufmerksamkeit handelt.
BFH 27.1.2011, V R 38/09
Beratungsleistungen, die ein Industrieunternehmen bezieht, um eine Beteiligung steuerfrei zu übertragen, stehen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Anteilsübertragung. Sie berechtigen auch dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn das Unternehmen mittelbar beabsichtigt, den Veräußerungserlös für seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu verwenden.
BFH 8.9.2010, XI R 15/08
Der Begriff der festen Niederlassung verlangt einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht. Infolgedessen setzt die Annahme einer festen Niederlassung jedoch nicht voraus, dass eine Eintragung im Handelsregister vorliegt oder zumindest ein entsprechendes Bemühen darum nachgewiesen wird.
Niedersächsisches FG 2.12.2010, 5 K 224/09
Die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Kfz-Leasingvertrags unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Der Ausgleichszahlung steht nach Beendigung des Leasingvertrags und Rückgabe der Leasingsache keine steuerbare Leistung des Leasinggebers mehr gegenüber; die Zahlung erfolgt mithin nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschs i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
BFH 28.10.2010, V R 9/10
Der EuGH soll entscheiden, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten (sog. individuelle Portfolioverwaltung), mit diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die Beantwortung der Frage hängt maßgeblich davon ab, welche Bedeutung der EuGH dem sog. Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei Leistungen zur Vermögensanlage beimisst.
BFH 30.6.2010, XI R 47/07
Die in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG aufgenommene Bedingung, wonach die Pflegekosten zu einem bestimmten Anteil der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sein müssen, verstößt gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Neutralität. Infolgedessen sieht der XI. Senat eine Divergenz zur Rechtsprechung des V. Senats und fragte dort gem. § 11 Abs. 3 FGO an, ob dieser einer Abweichung von seiner Rechtsprechung zustimmt.
BFH 7.10.2010, V R 12/10
Nach EuGH-Rechtsprechung sind Umsätze nur dann mit einer Seminardienstleistung "eng verbunden" und deshalb steuerfrei, wenn sie tatsächlich als Nebenleistungen zum Unterricht, der die Hauptleistung ist, erbracht werden. Somit ist die Verpflegung von Seminarteilnehmern nur bei geringfügigen Verpflegungsleistungen nach § 4 Nr. 22a UStG steuerfrei.
BFH 10.11.2010, XI R 79/07
Die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind nicht gem. § 4 Nr. 9b UStG steuerfrei. Die in dieser Vorschrift getroffene Regelung, nach der nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das GG.
BFH 10.11.2010, XI R 11/09
Hinsichtlich der Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung hat der BFH dem EuGH u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist. Außerdem soll geklärt werden, ob es eine Rolle spielt, dass es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist.
BFH 2.9.2010, V R 47/09
Heilbehandlungen (hier: Aknebehandlung) durch Subunternehmer (hier: Kosmetikerin), die über keinen eigenständigen Befähigungsnachweis verfügen, sind nicht umsatzsteuerfrei. Daran ändert auch eine tatsächliche Kostentragung durch gesetzliche Krankenkassen nach dem SGB V nichts.
BFH 5.8.2010, V R 54/09
Verwaltet ein gemeinnütziger Verein gegen Entgelt im Auftrag einer Stadt Sporthallen und ist zudem für das Einziehen der Hallenmieten einschließlich des Mahnwesens und Vollstreckungswesens zuständig, kann er sich weder nach § 4 Nr. 22b UStG als "sportlicher Veranstalter" noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1m der Richtlinie 77/388/EWG auf Steuerbefreiung berufen. Bei den Zahlungen der Stadt handelt es sich in diesen Fällen nicht um einen Zuschuss, sondern um Entgelt für die Geschäftsbesorgung.
BFH 16.9.2010, V R 57/09
Betreiber von Glücksspielautomaten sind nicht berechtigt, die Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach der sog. Sechsten EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern für Zeiträume geltend zu machen, für die bereits bestandskräftige Steuerbescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung vorliegen. Trotz fehlerhafter Umsetzung der Richtlinie regelt das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche abschließend.
BFH 2.9.2010, V R 55/09
Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG - vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung - nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Etwas anderes gilt nur für den Fall der lediglich betragsmäßig unzutreffenden Rechnung.
BFH 22.7.2010, V R 4/09
Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre buchführungspflichtigen Umsätze nicht nach vereinbarten Entgelten (Ist-Besteuerung) gem. § 20 UStG versteuern. Die Umsätze müssen deshalb bereits vor dem Erhalt des Entgelts versteuert werden, was auch verfassungsgemäß ist.
BFH 8.9.2010, XI R 31/08
Personengesellschaften können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für von ihnen bezogene Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nicht als Vorsteuer abziehen. Maßgeblich ist, ob die Kosten der bezogenen Leistungen allgemeine Kosten des Unternehmens sind und deshalb grundsätzlich direkt und unmittelbar mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen.
BFH 22.7.2010, V R 19/09
Da bei Gebäuden eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel stets eine wirtschaftliche Zurechnung ermöglicht, schließt das Steueränderungsgesetz 2003 eine Anwendung des Umsatzschlüssels praktisch aus. Infolgedessen ist fraglich, ob Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG dahingehend auszulegen ist, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, für die Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsmaßstab als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben.
BFH 30.6.2010, XI R 22/08
Bereitstellungsentgelte, die ein Speditionsunternehmen erhält, wenn eine Zwangsräumung kurzfristig von dem Gerichtsvollzieher abgesagt wird, stellen eine pauschalierte Entschädigung und kein Entgelt für eine Dienstleistung dar. Infolgedessen unterliegen sie mangels eines Leistungsaustauschs auch nicht der Umsatzsteuer.
FG Rheinland-Pfalz 23.9.2010, 6 K 1433/08
Kunstgegenstände, und zwar Gemälde und Zeichnungen, die vollständig mit der Hand geschaffen werden, werden ermäßigt besteuert; auch für mit der Hand geschaffene Zeichnungen ist der ermäßigte Steuersatz grundsätzlich anzuwenden. Gegenstände, die nach ihrer äußeren Gestaltung vergleichbaren industriell oder handwerklich gefertigten Erzeugnissen ähnlich sind, sind dagegen auch dann nicht begünstigt, wenn sie von Künstlern handgefertigt werden.
BFH 14.4.2010, XI R 14/09
Ein geschäftsführender Komplementär einer KG kann umsatzsteuerrechtlich unselbständig sein. Bei der Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG kommt der einkommensteuer-, arbeits- oder sozialrechtlichen Behandlung der Einkünfte oder Einnahmen nur eine indizielle Bedeutung, aber keine Bindungswirkung für das Umsatzsteuerrecht zu.
Nach § 257 Abs. 2 SGB V oder § 61 Abs. 2 SGB XI geschuldete Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung sind kein Entgelt i.S.v. § 10 UStG. In diesen Fällen tilgt der Bezuschussende (hier: Rundfunkanstalt) aufgrund einer ihn treffenden Verpflichtung eine eigene Verbindlichkeit, auch wenn sie durch die bezogene Leistung veranlasst sind.
Ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, führt keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen aus. Die Bestimmungen über Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen (§§ 8 und 17 UStDV 1993/1999) sind auf den Nachweis des Wohnsitzes des Empfängers einer sonstigen Leistung i.S.d. § 3a Abs. 3 S. 3 UStG 1993/1999 nicht analog anwendbar.
Ein Unternehmer kann bei der Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung seines betrieblichen Kfz vom ertragsteuerrechtlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ausgehen und hiervon für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent vornehmen. Diese Vereinfachungsregelung kann nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden; der Unternehmer darf nicht die 1-Prozent-Regelung heranziehen und sodann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln.
Der BFH hat dem EuGH Fragen zu den Voraussetzungen der nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Geschäftsveräußerung im Ganzen vorgelegt. Die Fragen betreffen Fälle, in denen Warenbestand und Geschäftsausstattung veräußert, die Geschäftsräume aber nur an den Erwerber vermietet werden.
Sollen Inhaberschuldverschreibungen die umsatzsteuerpflichtige Unternehmenstätigkeit finanzieren, ist der Unternehmer aus den bei der Ausgabe der Inhaberschuldverschreibung entstehenden Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die bezogenen Dienstleistungen hängen dann direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen.
Tritt ein Unternehmer eine Forderung aus einem Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis ab, mindert sich hierdurch nicht die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung. Das Entgelt bestimmt sich nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber.
Übt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, weil der Schuldner dabei mit Billigung des Insolvenzverwalters u.a. auch Massegegenstände verwendet. Die Umsatzsteuer kann nicht aufgeteilt und anteilig als Masseverbindlichkeit eingestuft werden.

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