Heft 14 / 2023

In der aktuellen Ausgabe UR Heft 14 (Erscheinungstermin: 20. Juli 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aufsätze

Kümpel, Jeremias, Die umsatzsteuerliche Organschaft in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren, UR 2023, 545-555

Gerät ein Unternehmen in die Krise und kommt es zur Inanspruchnahme eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens oder zu einem Insolvenzverfahren, stellt sich die Frage, inwiefern dies Auswirkungen auf den Bestand einer umsatzsteuerlichen Organschaft hat. Schienen zumindest einige Konstellationen durch höchstrichterliche Rechtsprechung gelöst, hat sich dies infolge des SanInsFoG wieder geändert. Die Rechtsprechung des BFH gilt für die geänderte Rechtslage zumindest in Teilen nicht mehr. Zu den erst seit dem SanInsFoG zur Verfügung stehenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen fehlt es noch gänzlich an Rechtsprechung. Der vorliegende Beitrag nimmt daher beide Verfahrensarten in den Blick und untersucht die Auswirkungen auf den Bestand einer umsatzsteuerlichen Organschaft.

Diskussionsbeiträge

Dziadkowski, Dieter, Zur Rechtmäßigkeit der neuen Virtuellen Automatensteuer, UR 2023, 555-558

Die Digitalisierung beherrscht mehr und mehr das tägliche Leben und hat auch die Spielfelder des Glücks erobert. Durch die Legalisierung von Glücksspielen in der Online-Sphäre seit 1.7.2021 wurde dem verstärkten Spieltrieb der europäischen Durchschnittsspieler Rechnung getragen. Nunmehr ist die freie Entfaltung des homo ludens in Deutschland legal. Es war allerdings absehbar, dass die neu geschaffenen steuerlichen Regelungen nicht kritik- und kampflos von den Spielveranstaltern hingenommen werden würden.
Nachdem die Bundesländer dem Glücksspielvertrag zugestimmt haben und Halle in Sachsen-Anhalt die neue Glücksspielbehörde beherbergt, sollten auch die Steuern aus den neuen Steuerquellen sprudeln. Eine dieser neuen Steuerquellen bildet die Virtuelle Automatensteuer, die nach §§ 36 ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) erhoben wird und von der Umsatzsteuer verschont werden soll.
Vorauszuschicken ist noch, dass bei Streitfragen zur Rechtmäßigkeit der Virtuellen Automatensteuer beim BFH der IX. Senat zuständig ist und nicht, wie bei der Erfassung der terrestrischen Automatenspiele, der für die Umsatzsteuer zuständige XI. Senat oder ggf. der V. Senat. Ob die ungewohnte (für den Spieler!) Zuständigkeit einen neuen Blickwinkel aufscheinen lassen wird, bleibt abzuwarten. Der Beitrag wird einen ersten Einstieg in die Automatenwelt leisten und das Spielen ohne Ortsgebundenheit an eine bestimmte Lokalität erörtern.

Rechtsprechung

Ort der sonstigen Leistung

BFH v. 16.3.2023 - V R 17/21, Grundstücksbezug sonstiger Leistungen, UR 2023, 559-564

Steuerbefreiungen

BFH v. 14.2.2023 - IX B 42/22 (AdV), Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer, UR 2023, 564-572

OVG Schleswig-Holstein v. 24.8.2022 - 3 LB 1/22, Umsatzsteuerrechtliche Bescheinigung für Kids-WingTsun-Kurse, UR 2023, 572-579

Änderung der Bemessungsgrundlage

EuGH v. 9.2.2023 - C-482/21, Versicherer, der den Versicherten für nicht beglichene Forderungen eine Entschädigung nebst Mehrwertsteuer zahlt – Nationale Rechtsvorschrift, die diesem Versicherer in seiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger die Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage versagt, UR 2023, 579-584

Steuerhinterziehung

BGH v. 19.4.2023 - 1 StR 14/23, Strafbarkeit bei Beteiligung an Mehrwertsteuerbetrugskette, UR 2023, 584-587

Buchbesprechungen

Küffner, Thomas, Jana Keller, Die kooperative Hochschule unter besonderer Beachtung umsatzsteuerlicher Aspekte, UR 2023, 588

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom